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Werke Basilius von Cäsarea (330-379) Asceticon II (magnum) / Regulae brevius tractatae 313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)
Die dreihundertzehn kurzgefaßten Regeln in Form von Frage und Antwort.

3. Frage.

Wie ist der Sünder zu bekehren oder wie, wenn er sich nicht bekehrt, zu behandeln?

Antwort. Wie uns vom Herrn geboten ist, der sagt: „Hat dein Bruder gesündigt, so gehe hin und verweise es ihm zwischen dir und ihm allein. Hört er auf dich, so hast du deinen S. 185 Bruder gewonnen; hört er nicht auf dich, so nimm noch Einen oder Zwei mit dir, damit die ganze Sache aus dem Munde zweier oder dreier Zeugen beruhe. Hört er aber auch auf diese nicht, so sage es der Kirche; hört er aber auf diese nicht, so sei er dir wie ein Heide und öffentlicher Sünder.“1 Wenn Dieses nun freilich geschieht, so ist für einen Solchen diese Bestrafung durch Viele hinreichend,2 zumal der Apostel schreibt: „Überführe, strafe, bitte mit aller Geduld und Belehrung;“3 und wiederum: „Wenn aber Jemand unserm Worte nicht gehorcht, so bezeichnet Diesen in euerem Briefe und habet keine Gemeinschaft mit ihm, auf daß er sich bekehre.“4


  1. Matth. 18, 15—17. ↩

  2. II. Kor. 2, 6. ↩

  3. I. Timoth. 4, 2. ↩

  4. II. Thess. 3, 14. ↩

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Übersetzungen dieses Werks
313 kurzgefasste Vorschriften (BKV)

Inhaltsangabe

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