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Werke Augustinus von Hippo (354-430) De Civitate Dei Zweiundzwanzig Bücher über den Gottesstaat (BKV)
1. Buch

3. Es war unklug von den Römern, sich etwas zu versprechen von den Schutzgöttern, die Troja zu Schutzen nicht imstande waren.

Das also waren die Götter, denen die Römer die Bewahrung ihrer Stadt anvertraut zu haben sich glücklich schätzten. Welch kläglicher Irrtum! Und uns zürnen sie, wenn wir so etwas von ihren Göttern sagen; nicht aber zürnen sie ihren Schriftstellern; vielmehr haben sie für den Unterricht in der Literatur Schulgeld ausgegeben und die Lehrer auch noch einer öffentlichen Besoldung und der Auszeichnung durch Ehren höchst würdig erachtet. Und doch wird bei Vergil, den die Knaben lesen, damit der große Dichter, von allen der berühmteste und beste, sich tief in das noch zarte Gemüt einsenke und nicht leicht wieder vergessen werde nach dem bekannten Worte des Horaz1;

„Lange bewahrt noch der Krug den Geruch, womit er erfüllt ward, Da er noch neu“.

Bei diesem Vergil also wird ja die den Trojanern feindselig gesinnte Juno mit folgenden Worten an Äolus, den König der Winde, eingeführt, den sie gegen die Trojaner aufreizt2:

„Ein mir verhaßtes Volk durchquert die tyrrhenischen Wasser,
Ilion führt's nach Italien und die besiegten Penaten“.

War es wirklich klug, solchen besiegten Schutzgöttern Rom anzuvertrauen, damit es nicht besiegt werde? Aber Juno sprach dies vielleicht als ein leidenschaftliches Weib, ohne zu wissen, was sie sagte. Indes Äneas selbst, Band 1, S. 29der so und so off der Fromme genannt wird, auch er erzählt3:

„Panthus, des Othrys Sohn, der Priester der Burg und des Phöbus,
Schleppt die besiegten Götter mit sich und das heil'ge Geräte,
An der Hand den Enkel, so strebt er hastig zum Ausgang“. _

Mußte er nicht meinen, daß diese Götter, die er unbedenklich besiegte Götter nennt, ihm anvertraut seien, und nicht er ihnen, da ihm zugerufen wird4:

„Troja empfiehlt dir die Heiligtümer und seine Penaten“.

Wenn also Vergil so die Götter zeichnet, als Besiegte, die, um nur überhaupt noch zu entkommen, einem Menschen anvertraut wurden, welcher Wahnsinn ist es dann zu glauben, daß Rom weislich solchen Schutzherren übergeben worden sei und daß die Stadt nicht hätte verwüstet werden können, wenn sie ihrer nicht verlustig gegangen wäre! Nein, besiegte Götter als Hüter und Schützer verehren, heißt nicht gute Taler sondern schlechte Zahler haben. Hätte Rom sie nicht nach Kräften vor dem Untergang bewahrt, sie wären längst verschwunden; diese Annahme ist viel vernünftiger als die gegenteilige, daß Rom nicht zu Fall gekommen wäre, wenn sie nicht vorher verschwunden wären. Denn wer sähe nicht, wenn er nur sehen will, wie nichtig das Vorurteil ist, Rom könne unter dem Schutz von Besiegten nicht besiegt werden und sei deshalb untergegangen, weil es um seine Schutzgötter gekommen, da doch zum Untergang der eine Grund hinreichend wäre, daß man Schutzgötter haben wollte, um die man kommen konnte. Also haben die Dichter, als man von den besiegten Göttern das schrieb und sang, nicht eine Lüge beliebt, sondern die Wahrheit hat ehrliche Männer zum Bekenntnis gezwungen. Doch davon läßt sich besser an anderer Stelle mit eingehender Sorgfalt handeln. Jetzt will ich, so gut ich kann, in kurzen Worten das angeschlagene Thema vom Undank der Menschen Band 1, S. 30erledigen. Sie geben die Übel, die sie bei der Verkehrtheit ihrer Sitten verdientermaßen erdulden, schmähsüchtigerweise unserm Christus Schuld; daß sie aber trotz ihrer Strafwürdigkeit um Christi willen Schonung erfuhren, das würdigen sie nicht im geringsten, vielmehr spitzen sie im Wahnsinn gotteslästerlicher Verkehrtheit gegen seinen Namen ihre Zunge, mit der sie heuchlerisch gerade diesen Namen in Anspruch genommen haben, um am Leben zu bleiben, oder die sie an den ihm geweihten Stätten aus Furcht zurückgehalten haben, um von hier aus, wo sie, sicher und geschützt, um seinetwillen von den Feinden unverletzt blieben, mit feindseligen Schmähungen gegen ihn hervorzubrechen.


  1. Hor. Epist. I, 2, 69. ↩

  2. Verg. Aen. 1, 67 f. ↩

  3. Verg. Aen. 2, 319 ff. ↩

  4. Verg. Aen. 2, 293. ↩

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