4.
Zum vierten, ist bey ihnen allen ungezweifelt, daß der Ablaß hinnimmt dieselben Werke der Gnugthuung, für die Sünde schuldig zu thun oder aufgesetzt.1
-
Denn so er ohne allen Unterscheid alle Werke der Gnugthuung hinnähme etc. Denn so er dieselben Werke solte alle hinnehmen, bliebe nichts gutes mehr da, das wir thun möchten. ↩
