6. Kap. Pflichten der Presbyter und der Christen überhaupt.
1. Auch die Presbyter (sollen) wohlwollend (sein), barmherzig gegen alle, (sollen) die Verirrten zurückführen, alle Kranken besuchen, voll Sorge sein für die Witwen, die Waisen und die Armen; stets (sollen) sie bedacht (sein) auf das Gute vor Gott und den Menschen1, sich frei halten von jedem Zorn, von Parteilichkeit, von ungerechtem Urteil, (sollen) ferne sein von jeglicher Geldgier, Reden wider andere nicht sogleich glauben, nicht strenge im Urteil im Bewusstsein, dass wir alle der Sünde unsere Schuld bezahlen. 2. Wenn wir nun den Herrn bitten, er möge uns vergeben, dann müssen auch wir vergeben; denn wir stehen unter den Augen des Herrn und Gottes, und wir alle müssen hintreten vor den Richterstuhl Christi, und jeder muss über sich Rechenschaft geben2. 3. So wollen wir ihm dienen S. 167 mit Furcht und jeglicher Vorsicht, wie er selbst es befohlen und die Apostel, die bei uns das Evangelium gepredigt, und die Propheten, welche die Ankunft unseres Herrn vorherverkündet haben; (wir wollen) Eiferer (sein) für das Gute, uns hüten vor dem Ärgernis und vor den falschen Brüdern und vor denen, die heuchlerisch den Namen des Herrn tragen und so unbedachtsame Menschen verführen.
