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Works Tertullian (160-220) De exhortatione castitatis Über die Aufforderung zur Keuschheit (BKV)

3. Kap. Unterscheidung des bloß erlaubenden und des eigentlichen Willens Gottes. Letzterer sei, sobald er sich zu erkennen gegeben hat, immer verpflichtend. Durch 1 Kor. 7, 10 ff. wird die zweite Ehe keineswegs für etwas Gutes erklärt.

Seinen geoffenbarten Willen kennen wir alle, und bei ihm ist nur zu untersuchen, in welcher Weise er offenbar geworden ist. Denn obwohl es Dinge gibt, welche dem Willen Gottes genehm erscheinen, indem sie von ihm nachgesehen werden, so geht doch nicht sogleich alles, was erlaubt wird, aus dem reinen und vollen Willen des Erlaubenden hervor. Wenn eine Erlaubnis gegeben wird, so bedingt dies ein Nachgeben1, Dieses geschieht zwar nicht ohne Beteiligung des Willens, aber weil für denselben irgend ein Motiv in der Person dessen, der die Nachsicht erhält, vorliegt, so kommt die Nachgiebigkeit von einem sozusagen unwilligen Willen, da sie sich ein Motiv gefallen lassen muß, welches den Willen zwingt. Aber siehe zu, was für ein Wollen das sein kann, wovon etwas anderes die Ursache ist!

Die zweite Art, der reine Wille, ist ebenfalls zu betrachten. Gott will, daß wir gewisse, ihm wohlgefällige Dinge tun. Dabei ist nicht die Nachsicht unsere Beschützerin, sondern die Sittenlehre unsere Gebieterin. Wenn er nun desungeachtet anderen Dingen vor S. 330diesen den Vorzug gegeben hat, natürlich nur solchen, welche er lieber will, kann es dann wohl zweifelhaft sein, daß wir das befolgen müssen, was er lieber will? Denn das, was er weniger gern will, ist eben deswegen, weil er das andere lieber will, so anzusehen, als wenn er es gar nicht wollte. Wenn er zu erkennen gegeben hat, was er lieber will, so hat er damit den untergeordneten Willen durch den höheren aufgehoben. In dem Grade, wie er beides dir zur Kenntnis vorgelegt hat, ist es seine bestimmte Anordnung, daß du das befolgen sollst, wovon er angezeigt hat, daß er es lieber will. Wenn er sich also in der Absicht erklärt hat, damit du dich nach dem richtest, was er lieber will, so ist, wenn du es nicht tust, deine Gesinnung ohne Zweifel seinem Willen entgegen. Sie ist nämlich gegen seinen höheren Willen gerichtet, und du beleidigst ihn mehr, als daß du ihn dir geneigt machst; denn du tust zwar, was er will, verschmähst aber das, was er lieber sähe. Einerseits begehst du eine Sünde; anderseits erwirbst du dir, wenn du keine Sünde begehst, doch seine Gunst nicht. Und nun - seine Gunst nicht verdienen wollen, ist denn das keine Sünde? - Wenn sich also die zweite Ehe auf jene Art des Willens Gottes gründet, den man Nachsicht nennt, so würden wir den reinen Willen Gottes, dem erst eine Ursache eingeräumt werden muß, negieren, wenn wir nicht2 aus dem Willen, vor dem eine andere auf eine vorzüglichere Enthaltsamkeit gerichtete Willensoffenbarung den Vorzug erhält, gelernt haben, daß der weniger gute durch den vorzüglicheren aufgehoben wird.

So viel möchte ich vorausgeschickt haben, um nunmehr die Aussprüche des Apostels durchzugehen. Zuvörderst glaube ich nicht, die Ehrerbietung zu verletzen, wenn ich eine Bemerkung, die er selbst von sich macht, vorausschicke, nämlich die, er habe jede Nachsicht hinsichtlich der Ehen nur auf Grund seiner eigenen, d. i. S. 331einer menschlichen Meinung, nicht kraft göttlicher Vorschrift eingeführt. Denn auch da, wo er über die Witwen und Unverehelichten die Bestimmung gibt, daß sie heiraten sollen, wenn sie nicht enthaltsam sein können, weil heiraten besser sei, als Brunst empfinden, wendet er sich zu der ändern Klasse und sagt: „Den Verheirateten aber verkündigte nicht ich, sondern der Herr“3. So gibt er durch den Übergang von seiner Person zu der des Herrn zu erkennen, daß er das Vorausgegangene: „Es ist besser zu heiraten als Brunst zu leiden“, nicht in der Person des Herrn, sondern in seiner eigenen gesprochen habe4. Obwohl sich dieser Ausspruch nur auf die bezieht, welche die Gnade des Glaubens im Stande der Ehelosigkeit oder Witwenschaft trifft, so möchte ich mich, weil sich alle an besagte Erlaubnis, zu heiraten, anklammern, doch darüber auslassen, wie hoch in der Meinung des Apostels ein Gut stehen dürfte, welches besser ist als eine Strafe und nur dann als gut aufzutreten vermag, wenn es mit dem Schlimmsten verglichen wird, so zwar, daß das Heiraten nur deshalb ein Gut ist, weil Brunst leiden noch schlimmer ist. Ein Ding ist nur dann gut, wenn es beständig diesen Namen behauptet, abgesehen von jeder Vergleichung, ich sage nicht mit etwas Schlechtem, sondern sogar mit einem anderen Guten, so daß es, auch wenn es mit einem anderen Guten verglichen und danach skizziert wird, nichtsdestoweniger die Benennung „Gut“ behält. Wofern es aber erst durch Vergleich mit etwas Schlechtem sich die Benennung „Gut“ erzwingt, so ist es nicht sowohl ein Gut, als vielmehr ein Übelgeringerer Art, das, von einem größeren Übel überholt, zur Benennung „Gut“ gelangt. Fort überhaupt mit dem Vergleiche, zu sagen: „Heiraten ist besser als Brunst leiden!“ Dann frage ich, ob man sich erkühnen möchte, zu sagen: „Heiraten ist besser“, ohne hinzuzusetzen, in Vergleich womit es besser ist. Was also dann nicht mehr etwas Besseres ist, das ist sicherlich nicht einmal mehr gut, weil du den Vergleich beseitigt und hinweggenommen hast, welcher S. 332jenes Ding dadurch gut macht, daß er nötigt, es für etwas Besseres zu halten. Der Satz: „Heiraten sei besser als Brunst leiden“, ist so zu verstehen, wie der: Es ist besser, ein Auge zu entbehren, als beide. Wenn man aber von dem Vergleiche absieht, so wird es nicht besser sein, nur ein Auge zu haben, weil es nicht gut ist. Niemand möge also aus der angeführten Stelle eine Verteidigung für sich herleiten. Sie bezieht sich eigentlich auf die Unverheirateten und Witwen, bei denen sich überhaupt noch gar keine Verbindung angeben läßt. Doch ich möchte auch hinsichtlich dieser dartun, daß bei ihnen der Fall einer bloßen Erlaubnis als vorhanden anzunehmen sei.


  1. 1 Kor. 7,6. ↩

  2. Bei dem Gewirre sich widersprechender Lesarten, die an dieser dunklen, vielleicht etwas lückenhaften Stelle herrscht, müssen wir uns begnügen, annäherungsweise den Sinn zu treffen. Das non oder nec vor didicerimus habe ich eingeschaltet. ↩

  3. 1 Kor. 7,10. ↩

  4. 1 Kor. 7,12. ↩

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De Exhortatione Castitatis Compare
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Exhortation à la chasteté Compare
On Exhortation to Chastity Compare
Über die Aufforderung zur Keuschheit (BKV)
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Einleitung: Kathechteische Schriften (Über die Schauspiele, Über die Idolatrie, über den weiblichen Putz, An die Märtyrer, Zeugnis der Seele, über die Busse, über das Gebet, über die Taufe, gegen die Juden, Aufforderung zur Keuschheit)
Elucidations - On Exhortation to Chastity

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