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Bibliothek der Kirchenväter
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Works Salvian (405-451) Des Timotheus vier Bücher an die Kirche (BKV)
I. Buch

5. Wir sind nur Nutznießer der uns von Gott gegebenen irdischen Güter

Obwohl dies alles sich nun so verhält und obwohl es wahr und höchst heilsam ist, so möchte ich doch nicht S. 276 die Kinder von den Gütern und vom Vermögen der Eltern gewissermaßen gänzlich ausschließen. Doch wollen wir diese Frage später erörtern. Einstweilen von etwas anderem! Es glauben welche, sie machten sich keiner Sünde schuldig, wenn sie ihr Hab und Gut nicht zu Ehren des Evangeliums, nicht zu ihrem Seelenheil, nicht zu irgendeinem Dienst Gottes erwerben, sondern es in ihrer treulosen Willkür irgendwelchen nächstbesten Erben - auch gottlosen, auch begüterten - überschreiben lassen: eine schlechte, heidnische Gesinnung! Wir wollen daher kurz betrachten, von wem das Vermögen selbst gespendet ist und warum es gespendet ist, auf daß wir, wenn wir erst einmal Urheber und Ursache der Schenkung aufgezeigt haben, um so leichter beweisen können, wem es zurückgegeben und wozu es hingegeben werden soll. Daß alles irdische Vermögen jedwedem durch die göttliche Gnade geschenkt ist, daran zweifelt wohl, wie ich glaube, kein Mensch, der überhaupt unter die Zahl der Menschen gerechnet werden kann - es müßte denn einer so voll der Weisheit sein, daß er glaubt, die Welt selbst sei zwar dem Menschengeschlecht von Gott gegeben, das aber, was in der Welt ist, sei nicht von Gott gegeben. Wenn also Gott allen alles spendet, ist es doch für niemand zweifelhaft, daß wir auch alles, was wir von Gott zum Geschenk erhalten haben, zur Ehre Gottes zurückerstatten und in seinem Dienste das verwenden müssen, was wir durch seine Milde zugewendet erhalten haben. Denn das heißt die Gabe Gottes anerkennen, das heißt von den göttlichen Wohltaten richtigen Gebrauch machen, daß man mit seinen eigenen Geschenken den ehrt, von dem man eben diese Geschenke empfangen hat. Das lehren ja schon Beispiele aus dem menschliehen Leben. Wenn nämlich der Genuß irgendwelcher Güter irgendeinem Menschen durch eines anderen Menschen wohltätige Freigebigkeit zuteil wird und dieser nun, uneingedenk des Gebers, von dem er S. 277 solchen Genuß erhalten hat, versuchen würde, das Eigentumsrecht an dem verliehenen Gut dem Eigentümer selbst zu entwinden, es ihm zu entfremden - würde ein solcher nicht als ganz undankbar, als ganz treulos gelten, der, seines gebefreudigen Wohltäters vergessend, gerade den seines Eigentums berauben wollte, der ihn selbst in den Besitz des Ertrags gesetzt und so bereichert hat? Auch wir haben nur den Ertrag von dem erhalten, was wir in Händen haben; wir genießen das Vermögen, das uns von Gott zur Verfügung gestellt ist, wir sind gewissermaßen Besitzer auf Widerruf. Einmal, wenn wir aus dieser Welt scheiden, müssen wir all das, ob wir wollen oder nicht, hier zurücklassen. Wenn wir also nur Nutznießer unseres Besitzes sind, warum versuchen wir das, was wir doch nicht mitnehmen können, dem Eigentumsrecht des wirklichen Herrn zu nehmen und zu entfremden? Warum genießen wir nicht auf Treu und Glauben das uns von Gott verliehene Gut? Wir hielten es fest, solange es uns vergönnt war, so lang es jener erlaubte, der es verlieh. Dann aber: was ist richtiger, was edler, als daß der Besitz, wenn das Gut schon den Nutznießer verlassen muß, zu dem zurückkehrt, der einst den Nießbrauch verliehen hat? Schließlich befiehlt das auch Gottes Stimme in der Sprache der Heiligen Schriften, wenn sie jeden einzelnen von uns mahnt: "Ehre den Herrn von deinem Vermögen!„ 1und anderswo: "Zahle deine Schuld heim!“ 2Wie milde, wie nachsichtig ist der Herr, unser Gott, daß er uns einlädt zur Ausgabe des irdischen Vermögens! „Ehre„, sagt er, „den Herrn von deinem Vermögen!“ Obwohl es doch ganz sein ist, was wir von ihm empfangen haben, so sagt er, es sei unser, auf daß wir gäben; er spricht also von unserem eigenen Besitz, damit der Lohn einer guten Tat um so größer sei; denn notwendigerweise hat der Spender dann mehr Gewinn, wenn die Spende scheinbar aus seinem eigenen Besitz stammt. S. 278


  1. Sprichw. 3, 9. ↩

  2. Ekkli. 4, 8. ↩

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Des Timotheus vier Bücher an die Kirche (BKV)

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