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Works Teresa of Ávila (1515-1582) Vorwort und Einführung in die Satzungen

Einführung in die Satzungen

Unterm 7. Februar 1562 hatte die heilige Theresia vom Apostolischen Stuhl die Vollmacht erhalten, in Ávila ein Kloster für Frauen nach der strengeren Regel des Ordens Unserer Lieben Frau vom Berge Karmel zu gründen und behufs der regeltreuen Leitung desselben Satzungen oder Verordnungen aufzustellen, »soweit sie dem kanonischen Recht nicht entgegen sind, bzw. sie zu ändern, außer Kraft zu setzen oder neue an deren Stelle zu setzen, je nachdem es die Umstände erfordern«. Und diese Vollmacht wurde unterm 17. Juli 1565 durch ein weiteres Apostolisches Bre-ve erneuert und bestätigt.

Kraft dieser Apostolischen Vollmacht verfaßte denn die Reformatorin des Karmels nach reiflicher Beratung mit ih-ren Beichtvätern und Männern, die in Sachen der Leitung von Klosterfrauen Erfahrung besaßen, Konstitutionen oder Satzungen, d. i. eine Art Erweiterung oder genauere Festle-gung der an sich sehr knappen Ordensregel, zwecks einer gesicherten und der Beobachtung der ursprünglich stren-gen Regel entsprechenden Leitung des von ihr 1562 ge-gründeten St.-Josephs-Klosters von Ávila und der allenfalls in Zukunft noch entstehenden Klöster des reformierten Karmels. Bis dahin scheint die Heilige ihre Töchter nur auf Grund mündlicher Anweisungen im Sinne der alten unge-milderten Regel geführt zu haben.

Als im Jahre 1567 der General des Ordens, P. Johannes Baptista Rubeo, zwecks Visitation bzw. Reform der Klöster seines Ordens in Spanien auch nach Ávila kam und mit der heiligen Theresia bekannt wurde, legte ihm diese die von ihr verfaßten neuen Satzungen für die reformierten Frau-enklöster ihres Ordens vor. Der Ordensgeneral, sehr zu-frieden mit dem Geiste des ersten Reformklosters von Ávila sowie auch mit dem Wortlaut der Satzungen, hieß diese gut; ja er wollte ausdrücklich, daß sie auch auf die in Zukunft zu gründenden Klöster der Reform ausgedehnt würden.

Diese Satzungen sind ein neuer Beweis für das kluge Urteil und das Organisationstalent unserer Heiligen wie nicht minder für ihr weises Maßhalten in allen Dingen. Sie will mit ihrer Reform wohl zurückkehren zur ursprünglich strengen Regel der Karmeliten, wie sie 1247 von Papst In-nozenz IV. approbiert worden war, ohne die Milderungen anzunehmen, die Papst Eugen IV. im Jahre 1432 gestattet hatte. Aber gleichwohl hält sie sich fern davon, ihren geist-lichen Töchtern neue, außergewöhnliche Strengheiten auf-zubürden. Das, worauf sie in erster Linie Gewicht legt, ist, daß das Leben im Karmel nach dem Vorbild der ersten Ein-siedler des Karmels auf die drei Grundzüge zurückgeführt werde: Gebet, Einsamkeit und Buße. Aber das Gebet soll nach ihrer Anleitung als eine beständige Äußerung der Liebe aufgefaßt werden; die Einsamkeit und Absonderung von der Welt soll versüßt werden durch echte schwesterli-che Liebe; die Bußwerke sollen jederzeit den Vorschriften der Regel angemessen und dem Urteil der Vorgesetzten un-terworfen sein. Obschon Theresia auf der genauen Be-obachtung der von der ursprünglichen Regel vorgeschrie-benen Fasten und der gewissenhaften Enthaltung des kirch-lichen Stundengebetes besteht, verbietet sie gleichwohl in diesen Satzungen den Schwestern direkt alle außerordentli-chen Bußwerke, soweit sie eigener Willkür entspringen. Mit seltener Klugheit versteht sie, so von ihren geistlichen Töchtern alle verweichlichende Milderung wie auch jede schwächende Strengheit fernzuhalten. Für Übertretung der Regel setzt sie strenge Strafen fest; doch auf der anderen Seite findet sie für Schwache und besonders für Kranke Worte rührender Mutterliebe. Wohlvertraut mit den weib-lichen Schwächen, auch in den Klöstern, räumt sie gerech-ter Kurzweil in der Zeit der gemeinsamen Erholung ihren Platz ein, verbietet aber auch streng jede Äußerung von Zärtlichkeit und Liebkosung in ihren Klöstern. Kurz und gut: Weise Milde und unnachsichtliche Strenge, alles am rechten Platze; Klugheit und mütterliche Liebe, reife Erfah-rung und genaue Kenntnis des Menschenherzens haben an diesen Satzungen in gleicher Weise mitgearbeitet.

Die Originalhandschrift dieser Satzungen, die von Anfang an von allen Autoren als Werk der heiligen Theresia be-zeugt worden, ist verlorengegangen oder wenigstens bis heute trotz wiederholter Forschungen nicht aufzufinden. Wohl aber sind davon verschiedene authentische Abschrif-ten aus der ersten Zeit erhalten.

P. Ambrosius a S. Teresia O. C. D. (Rom)

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