2.
Zum andern, sagen sie: der Ablaß nimmt nicht hin das erste oder andre Theil, das ist, die Reue oder Beichte, sondern das dritte, nemlich die Gnugthuung.

Zum andern, sagen sie: der Ablaß nimmt nicht hin das erste oder andre Theil, das ist, die Reue oder Beichte, sondern das dritte, nemlich die Gnugthuung.